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Immobilienverrentung für Verkäufer

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Immobilien-Verrentung – der Verkauf auf Rentenbasis

Informationen für Verkäufer

Die Rente aus der eigenen Immobilie:

Mehr Geld im Alter

Immer mehr Eigentümer nutzen die Möglichkeiten einer Immobilien-Verrentung um ihre Einkommenssituation deutlich und dauerhaft zu verbessern.

Eigentlich sind Immobilieneigentümer im wahrsten Sinne des Wortes „steinreich“. Doch leider ist das Kapital oft in der eigenen Immobilie gebunden. So ist es keine Seltenheit mehr, dass Eigentümer trotz des zweifelsfrei vorhandenen Immobilienkapitals, „knapp bei Kasse“ sind. Eine Lösung dieses Missverhältnisses, ohne das gewohnte Umfeld verlassen zu müssen, kann die Verrentung der eigenen Immobilie sein!

Im Rentenalter bzw. kurz davor erwägen viele Leute, ihre Immobilie zu verkaufen und den Verkaufserlös anzulegen. Nach etlichen Jahren harter Arbeit möchten sie nun endlich die kommende Zeit genießen, ohne sich mit Instandhaltung, Mietern, Verwaltung etc. abzumühen. Doch der Immobilienmarkt ist schwierig und die Anlagemöglichkeiten sind entweder sehr riskant oder bringen nur sehr bescheidene Erträge. Eine Menge von Vorteilen macht den Verkauf auf Rentenbasis zu einer sehr attraktiven Vertragsvariante.

Gebräuchlich seit 1308

Neu ist diese Vertragsform nicht! Der älteste überlieferte Verkauf auf Rentenbasis stammt aus dem Jahr 1308 und wurde zwischen dem Abt von St. Denis und dem Erzbischof von Bremen geschlossen.

Während in den USA und in Frankreich diese Vertragsform regelmäßig zur Anwendung kommt, wird sie in Deutschland seltener angewendet. Dies hat sich in den letzten Jahren aufgrund der Situation auf dem Finanzmarkt jedoch deutlich geändert. Der Verkauf auf Rentenbasis erlebt ein wahres Comeback. Aber warum ist das so?

So funktioniert es

Auch wenn es für die meisten neu klingt: Es ist nichts anderes als ein normaler Immobilienkauf! Eine Immobilie wechselt den Besitzer. Es gibt eine Immobilie einen Verkäufer und einen Käufer. Der Unterschied zum klassischenVerkauf besteht vornehmlich in einer geänderten Zahlungsmodalität!

Statt beim Kauf einer Immobilie den kompletten Kaufpreis in einer Summe zu zahlen, vereinbaren Käufer und Verkäufer die Zahlung einer monatlichen Rente. Die Höhe der Rente basiert auf dem eigentlich erzielbaren Kaufpreis zzgl. Zinsen(!), der dann über einen mehr oder weniger bestimmten Zeitraum abbezahlt wird.

Zwei Verrentungsmodelle

Generell wird zwischen zwei Verrentungsmodellen unterschieden: Man vereinbart entweder eine lebenslange Leibrenteoder eine befristete Zeitrente. Bei einer Leibrente wird vereinbart, dass die Rente lebenslang an den Verkäufer gezahlt wird. Bei einer Zeitrente wird ein fester Zahlungszeitraum vereinbart, nachdem die Immobilie quasi abbezahlt ist (z.B. 20 J.).

Sondervereinbarungen

 Einen alten Baum verpflanzt man nicht!

Aufgrund der flexiblen Vertrags – Gestaltung können auch Sonderwünsche des Verkäufers berücksichtigt werden. So können die monatlichen Rentenzahlungen z.B. mit einer Einmalzahlung und/ oder einem lebenslangen Wohnrecht kombiniert werden.

Beispiel

Eine 69jährige Rentnerin möchte ihr Einfamilienhaus gegen eine lebenslange Rente (wertgesichert) + lebenslanges Wohnrecht verkaufen. Der Verkehrswert der Immobilie beträgt 450.000 €. Sie erhält bei einem Verkauf eine monatliche Zeitrente in Höhe 1.410 €, erhöht damit Ihre Liquidität und kann trotzdem bis zu ihrem Ableben im gewohnten Umfeld wohnen bleiben.

Mögliche Käufer

Es gibt vier in Frage kommende Käufergruppen für eine Immobilie die auf Rentenbasis verkauft wird:

  • Familien mit gutem Einkommen aber wenig Eigenkapital
  • Selbstständige/Handwerker
  • Kapitalanleger
  • Stiftungen

Rufen Sie uns an! – Wir finden den richtigen Käufer für Sie. Unsere Liquiditätsprüfungen der Kaufinteressenten stellen sicher, dass Ihre Rentenzahlungen auch langfristig gesichert sind und alles ganz auf Ihre
persönliche Lebenssituation und Wünsche zugeschnitten ist.

Die Vorteile auf einen Blick

  • sofortige Einkommensverbesserung durch regelmäßige Rentenzahlungen
  • kein Ärger mehr mit Mietern
  • kein Instandhaltungsaufwand mehr
  • kein Verwaltungsaufwand mehr

Der Verkäufer übernimmt alle Verpflichtungen bezüglich Vermietung, Verwaltung und Instandhaltung.

  • flexible Vertragsgestaltung

Sonderwünsche wie z. B. ein (lebenslanges) Wohnrecht oder eine Einmalzahlung können vertraglich vereinbart werden.

  • i. d. R. günstigere Besteuerung
  • höchstmögliche Absicherung

Grundbuchabsicherung (Reallast in Abteilung II), Haftung des Käufers mit seinem gesamten Vermögen, Instandhaltungspflicht sowie eine Rückfallklausel sorgen für nahezu perfekte Sicherheit.

  • Inflationsschutz

Die Anpassung der Rentenzahlungen an den Verbraucherpreisindex sorgt dafür, dass die Rente nicht an Wert verliert.

Was können wir für Sie tun?

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